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GESETZ

Glücksspiele werden in Deutschland durch unterschiedliche Gesetze reguliert, insbesondere durch den Glücksspielstaatsvertrag, die Spielverordnung, das Strafgesetzbuch, das Jugendschutzgesetz und die Landesglücksspielgesetze.

Glücksspielstaatsvertrag

Die Ziele des Glücksspielstaatsvertrages (GlüStV) bestehen unter anderem darin, „das Entstehen von Glücksspielsucht und Wettsucht zu verhindern und die Voraussetzungen für eine wirksame Suchtbekämpfung zu schaffen.“ Weiterhin wird über den Vertrag ein Mindestmaß an Jugend- und Spielerschutz gewährleistet sowie die ordnungsgemäße Durchführung von Glücksspielen sichergestellt. Spieler*innen

sollen „vor betrügerischen Machenschaften geschützt“ und „die mit Glücksspielen verbundene Folge- und Begleitkriminalität abgewehrt“ werden. Im Glücksspielstaatsvertrag werden auch Selbst- und Fremdsperren geregelt.

Am 1. Juli 2021 tritt der neue Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV 2021) in Kraft. Er wurde von den Ministerpräsident*innen aller Bundesländer unterzeichnet und enthält im Vergleich zu der Vorgängerversion zahlreiche Neuerungen. Die bundesweit geltenden Regelungen sehen unter anderem die Einführung legaler Glücksspielangebote im Internet vor.

„Zur Wahrnehmung der Aufgaben der Glücksspielaufsicht insbesondere im Bereich des Internets“ wird in Sachsen-Anhalt eine „Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder“ errichtet. Neu eingeführt wird zudem eine zentrale, bundesweit geltende und spielformübergreifende Sperr-Datei, die ebenfalls von der Glücksspielbehörde geführt wird.

Spielverordnung

Geldspielautomaten in Spielhallen und Gaststätten werden in der Spielverordnung geregelt. Die Gewerbeordnung fällt in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi), siehe auch „Verordnung über Spielgeräte und andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit“ unter https://www.gesetze-im-internet.de/spielv/BJNR001530962.html.

Strafgesetzbuch

Laut §284 Strafgesetzbuch (StGB) handelt es sich bei einem Spiel um ein Glücksspiel, wenn

  • die Beteiligung an dem Spiel gegen einen nicht ganz unerheblichen Einsatz erfolgt und
  • ein ungewisses Ereignis, das nicht wesentlich von der Geschicklichkeit der Spieler*innen sondern vom Zufall abhängt, über den Ausgang des Spieles entscheidet und
  • um einen geldwerten Gewinn gespielt wird.

Zur Veranstaltung eines Glücksspiels ist eine behördliche Erlaubnis notwendig. Das Spielen von Glücksspielen ohne eine solche Erlaubnis ist nach §284 StGB strafbar – das gilt sowohl für die Veranstalter als auch für die Teilnehmenden.

Jugendschutzgesetz

Die Regeln sind eindeutig: Glücksspiele sind für Kinder unter Jugendliche unter 18 Jahren verboten.

Das heißt: Alle unter 18 Jahren dürfen Spielhallen und Spielbanken nicht betreten. Bei öffentlichen Lotterien (z.B. auch bei Rubbellosen), Sportwetten und Poker dürfen sie nicht mitspielen – auch nicht mit Erlaubnis oder Vollmacht der Eltern. Auch Geldspielautomaten in Imbissen oder Kneipen dürfen von Jugendlichen nicht genutzt werden.

Dazu das Jugendschutzgesetz (JuSchG) § 6:

Spielhallen, Glücksspiele

  • Die Anwesenheit in öffentlichen Spielhallen oder ähnlichen vorwiegend dem Spielbetrieb dienenden Räumen darf Kindern und Jugendlichen nicht gestattet werden.
  • Die Teilnahme an Spielen mit Gewinnmöglichkeit in der Öffentlichkeit darf Kindern und Jugendlichen nur auf Volksfesten, Schützenfesten, Jahrmärkten, Spezialmärkten oder ähnlichen Veranstaltungen und nur unter der Voraussetzung gestattet werden, dass der Gewinn in Waren von geringem Wert besteht.

Glücksspielgesetze in den Bundesländern

In den Bundesländern regeln eigene Landesgesetze die Ausführung des Glücksspielstaatsvertrags. Das „Hamburgische Gesetz zur Ausführung des Glücksspielstaatsvertrags 2021 ist hier zu finden: Hamburgisches Glücksspielstaatsvertrags-Ausführungsgesetz – HmbGlüStVAG.

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