Ich will mich sperren lassen
Du merkst, dass das Glücksspiel dich nicht mehr loslässt? Dass du eigentlich aufhören willst – aber immer wieder weiterspielst? Vielleicht leidest du schon unter GELDPROBLEMEN, „SPIEL-STRESS“ oder SCHULDGEFÜHLEN. Wenn du diesen Kreislauf durchbrechen willst, kann eine Selbstsperre ein wichtiger Schritt sein. Ein Schritt raus aus der Abhängigkeit – und hin zu mehr Kontrolle über dein Leben.
Was ist eine Spielersperre?
Mit einer Selbstsperre kannst du dich freiwillig vom Glücksspiel ausschließen lassen. Das betrifft Spielhallen, staatliche Spielbanken, Sportwettenbüros und fast alle Online- Angebote mit deutscher Lizenz. Die Sperre erfolgt über das bundesweite Sperrsystem OASIS. Sobald du eingetragen bist, müssen Anbieter dich vom Spiel ausschließen – vor Ort und im Internet.
Eine Sperre schützt – und entlastet
Viele Menschen berichten: Die Sperre hilft dabei, sich selbst zu stoppen – gerade in Momenten, in denen der Spielreiz besonders stark ist. Sie schützt vor spontanen Rückfällen und macht es deutlich schwerer, „nur mal kurz“ wieder zu spielen. Eine Spielsperre ist wie eine Art „Schutzmechanismus“ für dich.
So funktioniert es
- Die Sperre muss schriftlich beantragt werden.
- Es gibt zwei Möglichkeiten, eine Spielsperre zu beantragen: Bei dem Unternehmen, das das Glücksspiel anbietet oder vermittelt (also zum Beispiel die Spielhalle, in der jemand spielt oder das Sportwettbüro) ODER beim Regierungspräsidium Darmstadt.
- Für die Spielsperre ist ein schriftlicher Antrag notwendig.
- Hier geht es direkt zum Antrag auf Eintragung einer Selbstsperre. Den „Antrag auf Eintragung einer Fremdsperre" findest du hier(Link fehlt).
- Du brauchst ein Ausweisdokument und musst deinen vollständigen Namen, Geburtsdatum und Adresse angeben.
- Die Dauer einer befristeten Selbstsperre kann von dir selbst festgelegt werden, sie gilt jedoch mindestens drei Monate. Beantragst du eine Selbstsperre für weniger als drei Monate, wird die Sperrdauer automatisch auf drei Monate angehoben (gesetzliche Vorgabe).
Eine unbefristete Selbstsperre kann frühestens nach einem Jahr aufgehoben werden. Eine Aufhebung der Sperre ist frühestens nach drei Monaten möglich und muss ebenfalls beantragt werden. Ohne Antrag bleibt die Sperre bestehen.
Auch eine Fremdsperre ist möglich
Wenn du dir Sorgen um eine nahestehende Person machst, kannst du unter bestimmten Voraussetzungen eine Fremdsperre beantragen – etwa als Angehöriger, Arbeitgeber oder Sozialarbeiter*in. Dafür müssen triftige Gründe und Nachweise vorliegen, etwa über problematisches Spielverhalten. Bei Fremdsperren gilt immer eine Mindestdauer von einem Jahr.
Entscheidungshilfe nötig? Ruf an!
Du möchtest über das Thema „Selbstsperre“ oder „Fremdsperre“ mit jemandem
sprechen? In Hamburg erreichst du unsere anonyme Helpline unter:
(040) 23934444
Montags + Donnerstags 09.00 - 18.00 Uhr,
Dienstags 10.00 - 18.00 Uhr,
Mittwochs 13.00 - 18.00 Uhr,
Freitags 10.00 - 14.00 Uhr
(zum Ortstarif aus dem deutschen Festnetz).
Die Helpline-Glücksspielsucht wird im Auftrag von
SUCHT.HAMBURG betrieben vom LUKAS Suchthilfezentrum Hamburg-West.
Da kannst Du kostenlos und vertraulich über deine Situation reden und bekommst erste
Tipps und Hinweise, wie du deine Schwierigkeiten lösen kannst.