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Strengere Spielregeln für Automatenspiele in Gaststätten und Spielhallen: Die neue Spielverordnung ist in Kraft getreten

Gewerbliche Geldspielgeräte werden zukünftig strenger reguliert. Am 11. November ist die neue Spielverordnung in Kraft getreten. In den seitdem geltenden „Spielregeln“ für das gewerbliche Glücksspiel wurden die zuvor vom Bundesrat angemahnten Verschärfungen berücksichtigt.

Die Spielerkarte für gewerbliche Geldspielautomaten kommt

Das zuständige Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat mit den Änderungen in der Spielverordnung ein ganzes Maßnahmenpaket zur Verbesserung des Spieler- und Jugendschutzes umgesetzt. So benötigt in Zukunft jeder Spieler eine sogenannte „Spielerkarte“, um einen Geldspielautomaten nutzen zu können. Pro Spieler darf jeweils nur eine Karte ausgehändigt werden. Auf diese Weise soll verhindert werden, dass jemand an mehreren Geräten gleichzeitig spielt. Die Ausgabe der Karte ist außerdem mit einer Alterskontrolle verbunden. Die Spielerkarte dient damit sowohl dem Jugend- als auch dem Spielerschutz.

Maximal 400 Euro Gewinn und 60 Euro Verlust pro Stunde

Nach drei Stunden werden alle Spiele automatisch unterbrochen und die Geräte auf null gestellt. Ebenso werden die Obergrenzen für mögliche Gewinne und Verluste am Automaten neu geregelt: Pro Stunde darf der Höchstgewinn beim Automatenspiel bei maximal 400 Euro (aktuell 500 Euro) liegen. Der Verlust darf 60 Euro in der Stunde nicht überschreiten. Statt der bislang in Gaststätten erlaubten drei Geldspielgeräte, dürfen in Zukunft nur noch zwei Geräte pro Betrieb aufgestellt werden.

Aus für Automatiktaste und Punktespiel

Viele Geldspielgeräte verfügen über eine sogenannte Automatiktaste. Mit dieser Taste werden ohne Zutun des Spielers Einsätze getätigt. Nach Inkrafttreten der Spielverordnung soll diese Automatiktaste der Vergangenheit angehören. Auch eine Umrechnung von Geldbeträgen in Punkte (Punktespiel) wird es dann nicht mehr geben. Spieleinsätze werden künftig nur noch als erkennbare Geldbeträge angezeigt. Fachleute konnten zuletzt nachweisen, dass durch die Umrechnung von Geld- in Punktwerte die gesetzlichen Regelungen zur Begrenzung von Spielverlusten ausgehebelt werden können.

Zahl der Automatenspieler war zuletzt gestiegen

Expertinnen und Experten hatten schon länger eine schärfere Regulierung von Automatenspielen in Gaststätten und Spielhallen gefordert. So steht diese Glücksspielform beim überwiegenden Teil der Beratungssuchenden (zum Beispiel in Suchtberatungsstellen) im Zentrum ihrer Problematik. In einer aktuellen repräsentativen Studie der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) wurde eine steigende Zahl von Automatenspielern festgestellt. 3,7 % aller Befragten gaben an, innerhalb der letzten zwölf Monate ihr Glück an einem Geldspielautomaten versucht zu haben. Im Jahr 2007 lag dieser Anteil noch bei 2,2 %. Besonders deutlich fiel der Anstieg bei den 18- 20-jährigen Männern aus. Nahezu jeder vierte von ihnen (23,5 %) hat im Laufe der letzten zwölf Monate ein Automatenspiel gespielt. Damit hat sich dieser Prozentsatz gegenüber dem Jahr 2007 vervierfacht (5,8 %).

Schon längst haben sich die harmlosen „Daddelgeräte“ von einst, die vor allem der Unterhaltung dienten, zu ausgeklügelten High-Tech-Geräten mit hohem Gefährdungspotenzial entwickelt, die noch dazu weit verbreitet sind. Es bleibt zu hoffen, dass die neuen Spielregeln zu einer Verminderung des Risikos von Automatenspielen und eine Begrenzung der Spielsuchtproblematik in Feutschland beitragen werden.

Quellen: http://www.bgbl.de/banzxaver/bgbl/start.xav#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl114s1678.pdf%27%5D__1415608059655

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