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Glücksspielbehörde der Länder übernimmt erste Aufgaben

Glücksspielbehörde der Länder übernimmt erste Aufgaben

GGL: Diese Abkürzung sollten Sie sich merken. Denn wir werden ihr in nächster Zeit noch häufiger begegnen. Wer jetzt spontan an eine Gewerkschaft der Deutschen Bahn denkt, liegt indes falsch – obwohl deren Abkürzung ‚GDL‘ (steht für Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer) durchaus ähnlich klingt. GGL steht für die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder. Genau ein Jahr nach Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrags übernahm die neue Behörde zur Jahresmitte „erste operative Aufgaben“, wie es in einer Pressemeldung dazu heißt.

Auftrag: Illegale Player vom Markt nehmen

„Wir regulieren (ab 1.1.2023) den länderübergreifenden Glücksspielmarkt in Deutschland“ ist in großen Lettern auf der Website der GGL zu lesen. Die neue Behörde mit Sitz in Halle befindet sich bis Anfang nächsten Jahres noch im Aufbau, begonnen hat ihre Arbeit aber bereits jetzt. Seit dem 1. Juli 2022 geht die GGL gegen illegales Glücksspiel im Internet sowie der Werbung dafür vor.

Benjamin Schwanke, einer der beiden Vorstände der GGL, sagte dazu im Rahmen einer digitalen Pressekonferenz: „Wir werden die Player vom Markt nehmen, die sich nicht an die Regeln des Glücksspielstaatsvertrags halten, keinen Erlaubnisantrag gestellt haben oder abgelehnt wurden.“

Einer der ersten Player, die die Behörde jetzt vom Markt nehmen will, ist das Unternehmen „Lottoland“. Die GGL erklärt dazu auf ihrer Website das Prinzip der Angebote von Lottoland. Demnach handelt es sich bei diesen Angeboten nicht um die Teilnahme an einer Lotterie, sondern um Wetten auf das Ergebnis einer Lottoziehung. Gemäß des geltenden Glücksspielstaatsvertrags sind diese Angebote damit nicht erlaubnisfähig.

Mit Schlagkraft gegen illegales Glücksspiel im Internet

An dem Beispiel zeigt sich, wie schwierig bzw. „hartnäckig“ der Umgang mit illegalen Glücksspiel-Angeboten im Internet bisher ist. Denn die Angebote von Lottoland wurden bereits untersagt, sind jedoch im Internet noch zu erreichen (lt. Pressemeldung der GGL vom 08.07.2022). Die GGL strengt jetzt ein Verwaltungsverfahren mit dem Ziel eines IP-Blockings an. IP-Blocking bedeutet, dass der zuständige Provider die Internetpräsenz des Unternehmens blockiert und sie dadurch für Kund*innen aus Deutschland nicht mehr erreichbar ist. Ein weiteres Vollzugsinstrument der neuen Behörde ist das sogenannte „Payment Blocking“. Dabei wird der Zahlungsdienstleister, also zum Beispiel das Kreditkartenunternehmen oder der Online-Bezahldienst, aufgefordert, Zahlungsströme zwischen den Spieler*innen und den (nicht zugelassenen) Glücksspielangeboten zu blockieren.

Und auch dieses Instrument gegen illegales Glücksspiel steht der Behörde zur Verfügung: die Meldung von Glücksspielanbietenden an die Finanzämter. „Denn bei Steuerschulden geht die Wahrscheinlichkeit für einen zukünftigen Erlaubniserhalt gegen Null. Wer in Deutschland Steuerschulden hat, riskiert auch im Ausland keine Erlaubnisse mehr zu bekommen“, begründet die GGL das Vorgehen auf ihrer Website.

Die neue Behörde verspricht sich von der Bündelung dieser Vollzugsinstrumente eine große Schlagkraft gegen illegales Glücksspiel im Internet sowie die dazugehörige Werbung. Die Hälfte der Mitarbeiter*innen der GGL ist bereits eingestellt, bis Anfang 2023 soll deren Anzahl auf 110 anwachsen.

Hier können Sie sich eingehender über die Aufgaben und Aktivitäten der GGL informieren.

Quelle: Internetpräsenz der GGL (https://www.gluecksspiel-behoerde.de)

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