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Notbremse Spielsperre

Die Zahl der Armen ist hierzulande laut Paritätischem Armutsbericht 2022 während der Pandemie stark gestiegen. 13,8 Millionen Menschen in Deutschland gelten demnach als arm*, das sind 600.000 mehr als vor Beginn der Pandemie. Zusätzlich verschärfen die hohe Inflation sowie steigende Energiekosten die finanzielle Situation vieler Familien. Wenn dann auch noch ein Familienmitglied um Geld spielt oder sogar die Kontrolle über das Spielen verloren hat, sind finanzielle Schwierigkeiten und ein oftmals hoher Schuldenstand fast schon vorprogrammiert.

Wenn das Spielverhalten entgleist...

„Viele Familien müssen den Euro ohnehin zweimal umdrehen und kommen gerade so über die Runden. Für die Teilnahme an Glücksspielen ist eigentlich gar kein Geld übrig. Einfach so aufhören zu spielen, ist für glücksspielsüchtige Menschen jedoch kaum möglich. Sie brauchen deshalb unsere Unterstützung“, sagt Christiane Lieb, Geschäftsführerin von SUCHT.HAMBURG. Sie weist auf die Möglichkeiten der Sucht- und Schuldnerberatung in Hamburg hin und ergänzt: „Ein wichtiges zusätzliches Schutz-Instrument ist die Spielsperre. Mit einer Spielsperre wird der*die betroffene Spieler*in, für einen bestimmten Zeitraum oder auch unbefristet, von der Teilnahme an Glücksspielen ausgeschlossen. Eine Selbst- oder Fremdsperre kann eine Notbremse für jemanden sein, dessen*deren Spielverhalten entgleist ist.“

… hilft nur noch die Notbremse

Mit Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrags im vergangenen Jahr haben sich die Möglichkeiten von Spielsperren erweitert. Spieler*innen haben die Möglichkeit, sich bundesweit für die meisten Glücksspielangebote sperren zu lassen. Dafür ist das zentrale Sperrsystem OASIS eingerichtet worden, an das in Deutschland zugelassene Glücksspielangebote angeschlossen sind, darunter Automatenspiele, Spiele in Spielbanken, Sportwetten oder Lotterien, die häufiger als zweimal pro Woche veranstaltet werden. Auch Familienangehörige oder andere Menschen können eine Sperre beantragen. In diesen Fällen spricht man von einer Fremdsperre.

„Mir reicht’s. Ich lasse mich sperren.“

Viele betroffene Spieler*innen und auch deren Angehörigen kennen ihre Rechte häufig nicht und wissen zu wenig über die Möglichkeiten einer (befristeten oder unbefristeten) Sperre Bescheid. SUCHT.HAMBURG nutzte deshalb den diesjährigen Aktionstag Glücksspielsucht am 28. September, um verstärkt über den Spielerschutz und dabei ganz besonders auf das Thema Selbst- und Fremdsperre aufmerksam zu machen. Dafür wurde eine neue Postkarte mit dem Slogan „Mir reicht’s. Ich lasse mich sperren“ entwickelt, die über einen QR-Code zum Informationsangebot der Kampagne „Automatisch Verloren“ verlinkt.

Hilfen und Unterstützung

Übrigens, im Glücksspielstaatsvertrag steht genau beschrieben, in welchen Fällen eine Spielsperre das Mittel der Wahl ist, nämlich dann wenn Menschen „spielsuchtgefährdet oder überschuldet sind, ihren finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen oder Spieleinsätze riskieren, die in keinem Verhältnis zu ihrem Einkommen oder Vermögen stehen.“

Unser neues Info-Angebot zum Thema Spielsperren finden Sie hier.

Fragen zum Thema sperren können per E-Mail, Fax oder Telefon beim Regierungspräsidium Darmstadt geklärt werden. Das Regierungspräsidium Darmstadt ist bundesweit zuständig für das Sperrsystem OASIS. Die Kontaktdaten finden Sie hier: https://rp-darmstadt.hessen.de/sicherheit-und-kommunales/gluecksspiel/spielersperrsystem-oasis

Wer über seine ihre persönliche Situation sprechen möchte oder Fragen zum Hilfesystem in Hamburg hat, ist bei der Helpline Glücksspielsucht richtig.

Telefon: (040) 23934444
Montags und Donnerstags 09.00 - 18.00 Uhr, Dienstags 10.00 - 18.00 Uhr, mittwochs 13.00 - 18.00 Uhr, freitags 10-14 Uhr
(zum Ortstarif aus dem deutschen Festnetz). Die Helpline-Glücksspielsucht wird im Auftrag von SUCHT.HAMBURG betrieben vom LUKAS Suchthilfezentrum Hamburg-West.

* Als „arm“ gelten laut Paritätischem Armutsbericht Menschen, die über so geringe Mittel verfügen, „dass sie von der Lebensweise ausgeschlossen sind, die in dem Mitgliedstaat, in dem sie leben, als Minimum annehmbar ist“. Bei dieser Definition handelt es sich um eine EU-Konvention. Als einkommensarm zählt jede Person, die mit ihrem Einkommen unter 60 Prozent des mittleren Einkommens liegt. Dabei handelt es sich um das gesamte Nettoeinkommen des Haushaltes inklusive Wohngeld, Kindergeld, Kinderzuschlag, anderer Transferleistungen oder sonstiger Zuwendungen.

Quellen:

Regierungspräsidium Darmstadt. Spielersperrsystem OASIS Spieler (FAQs). abgerufen am 19. September 2022 unter https://rp-darmstadt.hessen.de/sicherheit-und-kommunales/gluecksspiel/spielsuchtpraevention/faq-spieler

Regierungspräsidium Darmstadt. Glücksspiel Spielersperrsystem OASIS. abgerufen am 19. September 2022 unter https://rp-darmstadt.hessen.de/sicherheit-und-kommunales/gluecksspiel/spielersperrsystem-oasis

Der Paritätische Gesamtverband. Armutsbericht 2022. abgerufen am 19. September 2022 unter  https://www.der-paritaetische.de/themen/sozialpolitik-arbeit-und-europa/armut-und-grundsicherung/armutsbericht-2022/

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