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Spielverordnung: Das ändert sich zum 11. November

Die Automatenindustrie in Deutschland und viele Spielhallenbetreiber arbeiten derzeit auf Hochtouren. Der Grund: Eine Übergangsregelung in der Spielverordnung gilt nur noch bis zum 10. November  2018. Danach müssen alle Spielgeräte in Deutschland – und davon gibt es schätzungsweise über 200.000 – den Anforderungen der Verordnung genügen.

Stichtag 11. November

Ab Sonntag, den 11. November 2018, darf niemand mehr an einem Automat alter Bauart spielen, ansonsten machen sich die Betreiber der Spielhalle strafbar. Dafür müssen überall in Deutschland Spielautomaten ausgetauscht werden. Der Aufwand ist teilweise groß – vor allem natürlich für jene Spielhallenbetreiberinnen und -betreiber, die das Thema auf die lange Bank geschoben haben. Für sie ist Eile geboten, denn der 11. November rückt näher und dieser Stichtag ist fix.

Was ändert sich konkret mit der Einführung der neuen Geräte? Wir stellen Ihnen die Neuerungen vor und erklären, was sie mit Spielerschutz zu tun haben.

Das macht die Spielverordnung

Zuvor müssen wir aber zwei Begriffe klären. Einer ist bereits gefallen: die Spielverordnung. Das ist eine Verordnung im Bereich des Gewerberechts, die die Geldspielautomaten in Spielhallen und Gaststätten regelt. Unter anderem wird darin festgelegt, wie hoch die Gewinne und Verluste beim Spielen am Automaten maximal ausfallen dürfen. Auch die Anzahl der Geräte pro vergebener Konzession wird durch die Verordnung vorgegeben, ebenso wie der Abstand zwischen zwei Automaten.

Wem das „überreguliert“ – oder als die Freiheit des Spielers/ der Spielerin zu sehr einschränkend – vorkommt, dem sei ein Blick in eine ganz reguläre Spielhalle empfohlen, wie es sie überall in Deutschland gibt. Die Automaten dort sind schon längst keine „Daddelautomaten“ oder „Groschengräber“ mehr, sondern High-Tech-Geräte mit einem hohen Sog- und damit Suchtcharakter. Die Folge: Automatenspielerinnen und -spieler machen den größten Anteil unter jenen Menschen aus, die die Kontrolle über ihr Spielverhalten verloren haben. Über die Spielverordnung wird versucht, die Geräte soweit zu „entschärfen“, dass ein geringeres Risiko von ihnen ausgeht.

Fünfte technische Automatenrichtlinie

Der zweite Begriff, der im Zusammenhang mit der Einführung der neuen Geräte immer wieder zu lesen ist, ist eher eine Abkürzung: „TR 5“. Das steht für die „Technische Richtlinie“ (in der fünften Version), in der die Vorgaben für die Automaten genau dargelegt werden. Mehr Informationen und Links zu gesetzlichen Grundlagen finden Sie auf der Website der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt.              

Das ändert sich demnächst

Was sich durch die Einführung der „neuen“ Automaten (also Geräte mit gültiger Bauartzulassung) ändert, lässt sich zum großen Teil in Zahlen ausdrücken. Zum Beispiel:

Ab dem 11. November darf der maximale Verlust pro Stunde noch 60 Euro betragen, bisher lag dieser Betrag bei 80 Euro. Und statt vormals 500 Euro können nach dem Stichtag noch höchstens 400 Euro pro Stunde gewonnen werden. Dadurch sollen zum einen der Spielanreiz gesenkt, zum anderen die entstehenden Verluste stärker gedeckelt werden.

Nach einer Stunde muss jeder Automat eine Spielpause von 5 Minuten machen – das ist auch heute schon so. Hinzu kommt ab dem 11. November noch alle drei Stunden eine Nullstellung aller Anzeigen des Automaten. Dabei wird das Spielgerät auf den „Anfangszustand“ zurückgestellt, auch die Geldspeicher müssen entleert werden. Auf diese Weise soll der Spielfluss regelmäßig unterbrochen werden – jede solche Unterbrechung ist eine (kleine) Chance, dass der bzw. die Spielende es sich überlegt und das Zocken erst einmal beendet. Die „Automatiktaste“ gehört ebenfalls bald der Vergangenheit an. Mit dieser Taste können bisher auch ohne Zutun des Spielers Einsätze getätigt werden.

Automaten müssen freigeschaltet werden

Und auch das ist neu: Um zu verhindern, dass jemand an zwei oder mehr Automaten gleichzeitig spielt, müssen die Spielgeräte vom 11. November an jeweils gesondert freigeschaltet werden. Das geschieht entweder über eine Karte, die den Spielenden ausgegeben wird oder über einen Freischaltcode. Beide Möglichkeiten gewährleisten, dass von einem Spielenden immer nur jeweils ein Automat aktiviert werden kann.

Ob die Maßnahmen dazu beitragen werden, das Gefährdungspotenzial von Geldspielautomaten zu senken, bleibt abzuwarten. Die als nächstes anstehende Regulierung des Glücksspielwesens in Deutschland dürfte die Novellierung des Glücksspieländerungsvertrags sein. Wann damit zu rechnen ist, steht aktuell noch nicht fest. Wir werden sie an dieser Stelle über die aktuellen Entwicklungen informieren.

Quelle: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Artikel/Mittelstand/gewerberecht-spielverordnung.html

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