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Glücksspiel in der Arbeitswelt: Führungskräfte sollten frühzeitig reagieren

Glücksspiel in der Arbeitswelt: Führungskräfte sollten frühzeitig reagieren

Dass Alkohol und andere psychoaktiven Substanzen die Arbeitsfähigkeit einschränken können, hat sich in vielen Unternehmen bereits herumgesprochen. Konsequenterweise haben in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten immer mehr Unternehmen betriebliche Konsumverbote erlassen.

Aber auch Menschen, die einen problematischen Umgang mit Glücksspielen entwickelt haben, sind in ihrem Erleben und Verhalten oftmals in einer Weise verändert, die ihre Arbeitsfähigkeit beeinträchtigen kann. Welche Rolle spielt das Pathologische Glücksspielen in der Arbeitswelt? Und worauf sollten Betriebe und Führungskräfte im Umgang mit den betroffenen Beschäftigten achten?

Wir haben dazu ein Gespräch mit Peter Spahlinger geführt, der bei SUCHT.HAMBURG unter anderem für das Thema „Suchtprävention im Betrieb“ zuständig ist.

AV: In aller Regel spielen Menschen in ihrer Freizeit. Das gilt auch für Glücksspiele. Inwiefern geht es den*die Arbeitgeber*in also überhaupt etwas an, ob jemand problematisch spielt oder nicht? Ist das nicht Privatsache?

Peter Spahlinger: Wie ein*e Arbeitnehmer*in ihre*seine Freizeit verbringt, ist natürlich Privatsache und liegt außerhalb der Regelungskompetenz des Betriebes. Das schließt auch den Umgang mit Glücksspielen ein. Anders sieht es aus, wenn sich das Spielen auf die Arbeit auswirkt, wenn also eine Person zum Beispiel unkonzentriert oder weniger sorgfältig arbeitet, weil die Gedanken nur noch um das Spielen kreisen – oder wenn sie sogar während der Arbeitszeit spielt. In einem fortgeschrittenen Stadium des Pathologischen Glücksspielens sind Menschen häufig so verzweifelt, dass sie Kolleginnen anpumpen oder dendie Arbeitgeberin um einen Gehaltsvorschuss bitten. Es kann auch vorkommen, dass Betroffene im Betrieb Geld oder teure Betriebsmittel entwenden, um sie zu verkaufen, also eine Straftat begehen.

In all diesen Fällen sollten die Führungskräfte reagieren, auch schon bei den ersten Anzeichen wie Unkonzentriertheit oder häufigerem Zu-Spät-Kommen.

AV: Wenn jemand öfters zu spät kommt oder unkonzentriert erscheint, kann das aber doch auch ganz andere Gründe haben – von Liebeskummer bis zur Sorge um einen kranken Angehörigen.

Peter Spahlinger: Das stimmt. Gerade zu Beginn einer Entwicklung einer Glücksspielsucht sind die Anzeichen unspezifisch und es kann sich alles Mögliche dahinter verbergen, wenn jemand diese Veränderungen zeigt. Unsere Empfehlung ist dennoch, in den Kontakt mit der betreffenden Person zu gehen und – im Rahmen eines fürsorglichen Mitarbeitenden – zurückzuspiegeln, was Ihnen aufgefallen ist und warum Sie sich Gedanken um die Person machen, gekoppelt mit Fragen wie: „Gibt es etwas, was du jetzt von uns benötigst?“ oder „Wie können wir dir helfen?“. Das gilt ganz unabhängig vom Thema „Glücksspielsucht“, denn öfters stecken hinter diesen Auffälligkeiten, wie schon gesagt, ganz andere Gründe.

Wenn es allerdings schon zur Verletzung von Arbeitspflichten gekommen ist, sollte die Reaktion der Führungskraft anders aussehen. Dann sollten zwar ebenfalls Hilfen angeboten werden, gleichzeitig aber auch die klare Erwartung formuliert werden, dass die aufgetretenen Pflichtverletzungen in Zukunft unterlassen werden. Wenn der Zusammenhang zwischen Pflichtverletzung und einem Suchtverhalten offensichtlich ist, ist das ein Anlass für ein erstes sogenanntes „Stufengespräch“.

AV: Sie sprechen den „Stufenplan“an. Können Sie in kurzen Worten erklären, was das für ein Instrument ist?

Peter Spahlinger: Ein Stufenplan ist ein abgestuftes Verfahren, nach dem der*die Arbeitgeber*in bei „Sucht-Auffälligkeiten“ von Beschäftigten vorgeht. Voraussetzung ist immer, dass es offensichtliche Anzeichen gibt und diese in Verbindung mit den aufgetretenen Pflichtverletzungen stehen. Wie viele Stufen es gibt und wer an den Gesprächen beteiligt ist, wird meist in einer Betriebs- bzw. Dienstvereinbarung festgelegt. Die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen e.V. (DHS) hat eine „Muster-Betriebs-/ Dienstvereinbarung Sucht“ entwickelt, an der sich Unternehmen orientieren können.

AV: Welche Möglichkeiten stehen Betrieben zur Verfügung, die in ihrer Belegschaft das Bewusstsein für die Risiken des Pathologischen Spielens verbessern wollen und außerdem betroffenen Mitarbeitenden die passende Hilfe anbieten möchten?

Peter Spahlinger: Unternehmen können zum Beispiel Gesundheitstage nutzen, um verstärkt auf das Thema aufmerksam zu machen. Dazu könnten Sie Referent*innen aus Suchtberatungsstellen einladen, die die Aktion unterstützen. Wir von SUCHT.HAMBURG bieten das auch an.
Außerdem ist es natürlich wichtig, die Führungskräfte zu dem Thema zu schulen, am besten in einer Veranstaltung, die auch andere Formen von Abhängigkeiten in den Blick nimmt. Dabei sollten vor allem das Handeln als Vorgesetzter im Mittelpunkt stehen und die kommunikativen Kompetenzen der Führungskräfte geschult werden. Eine Betriebs- bzw. Dienstvereinbarung erleichtert den Umgang mit dem Thema enorm. Sie schafft für alle Beschäftigten Transparenz und ist ein nützlicher Handlungsleitfaden für die unterschiedlichen Verantwortungsträger*innen im Unternehmen.

AV: Danke für das Gespräch.

Weitere Informationen rund um das Thema „Sucht-Auffälligkeiten am Arbeitsplatz“ finden Sie unter www.sucht-am-arbeitsplatz.de. Oder schreiben Sie an SUCHT.HAMBURG.

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