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Glücksspielstaatsvertrag erneuert

Zum 1. Juli 2012 ist der neue Glücksspielstaatsvertrag in Kraft getreten. Insgesamt 14 Bundesländer hatten den Vertrag zuvor in ihren Parlamenten bestätigt – damit wurde die erforderliche Mindestanzahl von 13 zustimmenden Ländern erreicht bzw. überschritten, so dass jetzt die neue Fassung des Vertrages gültig ist. Diese sieht unter anderem vor, maximal 20 Lizenzen an private Sportwettenanbieter zu vergeben. Kasinospiele im Internet bleiben weiterhin verboten. Notwendig war die Neufassung des Staatsvertrages durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) geworden, das eine Änderung der vertraglichen Bestimmungen angemahnt hatte. Ein Monopol des Staates bei Glücksspielen sei nur dann gerechtfertigt, wenn dadurch gleichzeitig eine optimale Vorbeugung von Glücksspielsucht gewährleistet sei. Das gelte für jede Glücksspielart, andernfalls müssten auch private Anbieter beteiligt werden.

Automatenspiele – riskant und weit verbreitet
Automatenspiele werden nicht über den Glücksspielstaatsvertrag geregelt, sondern über die Gewerbeordnung, die in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) fällt. Spiele an Geldspielautomaten gelten als eine Form des Glücksspiels mit besonders hohem Suchtpotential. Deshalb fordern Expertinnen und Experten auch hier neue Regulierungsmöglichkeiten (siehe auch News Automatenspiele im Fokus der öffentlichen Diskussion).
Insbesondere zwei Eigenschaften machen die Automatenspiele so gefährlich: Sie üben eine große Sogkraft auf die Spielenden aus und sie sind weit verbreitet. Alleine in Hamburg gibt es fast 3.000 Geldspielgeräte in Spielhallen und ca. 1.500 Geräte an anderen Aufstellungsorten, vor allem in Imbissen und Gaststätten.

Spielhallengesetz in Hamburg
Seit Februar liegt in Hamburg ein Gesetzentwurf der SPD zur Regelung des Betriebs der Spielhallen vor, der unter anderem den Spielerschutz und die Suchtprävention stärken soll. Nach einer Expertenanhörung im April und Mai liegt der Entwurf erneut dem Gesundheitsausschuss vor. Der bislang erarbeitete Gesetzentwurf ist vor allem aus Sicht der Suchtprävention und Suchthilfe nicht ausreichend, um Menschen wirksam vor einer Glücksspielsucht zu schützen. Die Sperrzeiten oder auch das Abstandsgebot zwischen Spielhallen und vor allem auch ein Mindestabstand zu Schulen sollte zumindest bei der Neugründung von Spielhallen geregelt und berücksichtigt werden.

Wie entsteht Glücksspielsucht?
Wissenschaftler beschäftigen sich schon seit vielen Jahren mit der Frage, wie eine Glücksspielsucht entstehen kann. Wir stellen Ihnen zwei Erklärungsansätze vor, der erste wurde von Hirnforschern entwickelt.
Bei Spielgewinnen werden demnach im Gehirn vermehrt Botenstoffe freigesetzt, die Glücksgefühle auslösen bzw. verstärken. Einer dieser Botenstoffe ist Dopamin, ein Stoff der auch eine wichtige Rolle bei der Entwicklung anderer Suchtformen spielt. Das Dopamin aktiviert das Belohnungssystem im Gehirn – nach einer Zeit sogar schon dann, wenn ein Gewinn nur erwartet wird. Umgebungsreize, die mit dem Spielen verknüpft sind, das Klingeln des Automaten zum Beispiel, lösen dann diese Aktivierung des Belohnungssystems aus.
In einem fortgeschrittenen Stadium wird dann nur noch die Erwartung eines Gewinns und das Spielen selbst „belohnt“. Spielgewinne werden kurz „registriert“ und oft gleich wieder eingesetzt – große Freude lösen sie nicht mehr aus. Als Anlass für einen Ausstieg werden sie selten genommen, auch wenn sich das viele vornehmen. „Einmal noch gewinnen, dann höre ich auf.“ – leider trägt dieser Gedanke meist eher dazu bei, dass das Spielen beibehalten wird. Zu weiteren gedanklichen Fehlschlüssen, die das Spielverhalten beeinflussen, siehe unsere News aus dem März.

Zwei Seiten einer Medaille: Das Glücksspiel und die Bedürfnisse des Spielers
Ein weiterer Erklärungsansatz für die Entstehung einer Glücksspielsucht ist das sogenannte „Vulnerabilitätsmodell“ (Petry, 2003). In einer aktuellen Studie konnten Belege dafür gefunden werden, dass mit Hilfe dieses Ansatzes süchtiges Spielverhalten gut erklärt werden kann. Danach müssen zwei Seiten betrachtet werden, um zu verstehen, wie es zu einer Glücksspielsucht kommen kann: Die inneren Bedürfnisse des Spielenden und die (Spiel-) Anreize aus der Außenwelt. Vereinfacht gesagt werden die unerfüllten Bedürfnisse der Spieler durch die Gewinnspielangebote befriedigt. Probleme mit dem Selbstwert können beispielsweise durch das Spielen in den Hintergrund gedrängt werden. Die Erwartung eines Gewinns und die (illusionäre) Vorstellung, den Spielausgang beeinflussen zu können, spielen eine wichtige Rolle dabei, sich für die Dauer des Spiels als „Macher“ zu fühlen.
Die Spielhalle oder die Gaststätte mit den Spielautomaten sind zudem oft Orte, an denen der Stress und die belastenden Anforderungen des Alltags „außen vor“ bleiben. Auf diese Weise gehen viele Spielende Problemen aus dem Weg, so eine Annahme des Vulnerabilitätsmodells. Auch Schwierigkeiten in Beziehungen können demnach zu der Entwicklung einer Glücksspielsucht beitragen.

Persönliche Beratung bei Glücksspielproblemen
Um diesen psychologischen Faktoren und der individuellen Lebenssituation des einzelnen Spielers gerecht zu werden, empfiehlt die Hamburgische Landesstelle für Suchtfragen Betroffenen und ihren Angehörigen, eine persönliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Die Helpline Glücksspielsucht steht Ihnen unter der Telefonnummer 040 23934444 montags bis donnerstags zwischen 10.00 und 19.00 Uhr und freitags zwischen 10 und 15 Uhr (zum Ortstarif aus dem deutschen Festnetz) zur Verfügung.

Quellen:


http://www.spiegel.de/gesundheit/psychologie/gluecksspiele-machen-suechtig-vor-allem-geldspielautomaten-a-814173.html;


Marc Vierhaus, Jörg Ewering, Fabian Klein, Carolin Ködding, Jörg Petry (2012). Zur Validität des Modells zur psychischen Vulnerabilität der Glücksspielsucht. SUCHT (Volume 58, Number 3 / 2012)

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