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Glücksspielwerbung: schon im Leben von Kindern präsent

Werbung für Glücksspiele darf sich nicht an Minderjährige richten: So steht es im derzeit gültigen „Glücksspieländerungsstaatsvertrag“. Und auch im neuen Staatsvertrag, der Mitte 2021 in Kraft treten soll, ist diese Formulierung zu finden. Dort wird sie ergänzt um den Satz: „Soweit möglich, sind Minderjährige als Empfänger von Werbung auszunehmen.“

Neuseeländische Studie: Kinder haben pro Jahr 2.500 Kontakte mit Glücksspielwerbung

„Soweit möglich“: An der Stelle wird deutlich, dass es gar nicht so einfach ist, Glücksspielwerbung einerseits zu erlauben und andererseits so zu regulieren, dass sie von Kindern und Jugendlichen möglichst wenig bemerkt wird. Schließlich wird oft dort geworben, wo sich Kinder und Jugendliche ebenso aufhalten wie Erwachsene: Auf dem Weg zur Schule kommen sie an Spielhallen vorbei, die auf ihr Angebot aufmerksam machen, auf Plakaten blickt ihnen ein Fußball-Star entgegen, der für Sportwetten oder Automatenspiele wirbt.

Ein Forschungsteam aus Neuseeland hat vor Kurzem mit einer originellen Methode die Präsenz von Glücksspielen und Glücksspielwerbung im Leben von 11- bis 13-jährigen Kinder untersucht. Sie hängten den Kindern Kameras um, die den ganzen Tag über, jeweils im Abstand von sieben Sekunden ein Bild machten. Darüber wurde aufgezeichnet, was alles ins Blickfeld der Kleinen geriet.

116 Kinder beteiligten sich an der Studie. Die Auswertung der Bilder zeigte: Pro Tag kamen die Kinder etwa 0,6 Mal mit Glücksspielen und fast 7 Mal mit Glücksspielwerbung in Kontakt, meist in Supermärkten oder über Anzeigetafeln. Das macht pro Jahr über 2.500 Kontakte mit Glücksspielwerbung – wohl gemerkt im Leben eines Kindes unter 14 Jahren! Auch Menschen mit Spielproblemen und ehemals pathologische Spieler*innen bekommen ihre tägliche Dosis Glücksspielwerbung und können dadurch zum Spielen getriggert werden.

Nebeneffekt Normalisierung von Glücksspielen

Welche Ergebnisse eine gleich angelegte Studie in Deutschland hätte, darüber lässt sich nur spekulieren. Aber es ist anzunehmen, dass auch in Deutschland lebende Kinder regelmäßig mit Werbung für Glücksspiele in Kontakt kommen.

Nun ließe sich argumentieren, dass es vor allem darauf ankomme, dass sich Kinder durch die Werbung nicht angesprochen fühlen – und sie dadurch als Empfängerinnen und Empfänger von Glücksspielwerbung weitgehend „ausgenommen“ sind. Kein leichtes Unterfangen, wenn zum Beispiel mit bei Alt und Jung beliebten Fußballspielern geworben wird oder wenn es sich um Produkte handelt, die zum Taschengeld-Preis erworben werden können. Die Kinder in Neuseeland sahen übrigens besonders oft Werbung für Rubbellose, bekanntermaßen ein typisches Einstiegsprodukt in die Glücksspielwelt.

Und dann hat Werbung auch immer noch diesen Nebeneffekt: Sie trägt zu einer Normalisierung des Beworbenen bei. Wer in seiner Kindheit regelmäßig Werbung für Glücksspiele sieht, lernt diese als ganz normalen Bestandteil des Lebens kennen und wird sie kaum in Frage stellen.

Fachbeirat kritisiert Werbung für Online-Glücksspiele in der Corona-Pandemie

In den vergangenen fünf Jahren sind die Werbeausgaben für Glücksspiele deutlich angestiegen, wie eine Untersuchung von „research tool“ zeigt. Darin werden die Ausgaben für Glücksspielwerbung zwischen Juli 2019 und Juni 2020 auf 540 Millionen geschätzt, ein Anstieg im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 37,5 Prozent. Der Großteil davon wurde übrigens für Werbung für Online-Glücksspiele ausgegeben, in dem genannten Zeitraum waren es ganze 335 Millionen Euro. Auch und gerade für den virtuellen Raum stellt sich die Frage eines funktionierenden Kinder- und Jugendschutzes!

Der Fachbeirat Glücksspielsucht hat in diesem Jahr vor aktuellen Fehlentwicklungen auf dem deutschen Glücksspielmarkt gewarnt und insbesondere die deutliche Zunahme an Werbung für Online-Glücksspiele inmitten der Corona-Pandemie kritisiert. Einen Slogan wie „Stay safe, bet at home“ (in etwa: „Bleib auf der sicheren Seite und wette von zu Hause aus“) bezeichnet der Fachbeirat als „geradezu zynisch“ und schließt sich der Einschätzung der Drogenbeauftragten der Bundesregierung an, die diese Form der Werbung als „schlichtweg skrupellos“ bezeichnet hatte. Wer mag dem widersprechen?

Fazit: Es wird hierzulande viel für Glücksspiele geworben. Minderjährige und andere Schutzbedürftige von den Werbeeffekten auszunehmen, erscheint schwierig bis unmöglich. Sorgen bereiten insbesondere die hohen Werbeausgaben für Online-Glücksspiele.

Quellen:

Empfehlungen des Fachbeirats Glücksspielsucht unter Werbung_final.pdf (dhs.de)

Pressemitteilung von research toll unter https://research-tools.net/wp-content/uploads/Pressemitteilung_Werbemarktanalyse-Gluecksspiel-2020.pdf

Smith, M., Chambers, T., Abbott, M. et al. High Stakes: Children’s Exposure to Gambling and Gambling Marketing Using Wearable Cameras. Int J Ment Health Addiction 18, 1025–1047 (2020). https://doi.org/10.1007/s11469-019-00103-3

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